Österreich kippt Adoptionsverbot für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare in Österreich dürfen jetzt gemeinsam auch fremde Kinder adoptieren.

Das österreichische Verfassungsgericht hat das bisher gültige Verbot gekippt. In der Begründung des Gerichts hieß es, es gebe “keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung”. Der “Schutz der Ehe” sei als Argument für das Verbot “ungeeignet”.

Bisher durften in Österreich nur in traditioneller Ehe lebende Paare fremde Kinder adoptieren, nicht aber homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Diesen war nur die sogenannte “Stiefkindadoption” erlaubt – also die Adoption eines leiblichen Kinds des einen durch den anderen Partner.

In Deutschland verhindern die Unionsparteien die von Karlsruhe angemahnte Gleichstellung mit Blick auf deren konservative Wählerschicht sowie auf das “Bauchgefühl” von Kanzlerin Angela Merkel. Sie hatte in einer Talkshow mit einer persönlichen Haltung die Ungleichbehandlung begründet und damit Kritik auch aus den eigenen Reihen provoziert. Die Opposition fordert eine Öffnung der Ehe um die durch die eingetragene Partnerschaft einhergehenden Unterschiede zu beseitigen.


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