Nach der Trennung: Was wird aus dem Haus oder der Eigentumswohnung?

Wer hat nach der Trennung Anspruch auf die vier Wände? Was muss beachtet werden? Wir haben einen Immobilienexperten um Rat gefragt.

Eine Trennung vom Partner bedeutet immer eine Veränderung. Auch räumlich, denn die Wohnung, die bislang der gemeinsame Rückzugsort war, wird, sobald die Trennung ausgesprochen ist, oft zur Belastung. Das gilt besonders, wenn das ehemals „gemeinsame Zuhause“ eine Eigentumsimmobilie ist.

Was wird nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung?

Karen*, 32, hat nach der Trennung von ihrem Freund die gemeinsame Eigentumswohnung behalten. Richtig gern wohnt sie in der Wohnung aber dennoch nicht mehr.

Jetzt ist er also weg. Versonnen sitze ich auf dem Fußboden und höre das Klicken der Haustür unten im Treppenhaus. Jetzt ist unsere gemeinsame Wohnung also meine.

Mein Freund und ich haben uns vor drei Monaten getrennt. Joshua und ich hatten uns, so abgedroschen das klingen mag, nach acht Jahren Beziehung auseinandergelebt: Er spielte an drei Abenden die Woche Handball, während ich allein auf dem Sofa hockte. War ich mit meinen Mädels los, kam er nie hinzu und Urlaub machten wir schon lange am liebsten gemeinsam mit anderen Paaren, damit wir weniger Zeit mit uns allein und mehr Ablenkung hatten.

Bei der Trennung hatten wir uns mündlich darauf geeinigt, dass ich in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung bleiben und sie behalten kann, weil ich sie damals, hier am äußersten Rand von München, entdeckt hatte. Hätte ich damals nicht so einen Druck beim Makler gemacht und unsere gemeinsame „Obergrenze“ nochmal um 50.000 Euro erhöht (der Makler meinte zu uns, es gäbe noch drei weitere Interessenten, die bereit seien, den Kaufpreis zu zahlen), hätten wir niemals den Zuschlag bekommen. So eine Altbauwohnung mit Stuck, weißen hohen Wänden und kleinem Garten nach vorn ist nicht lange auf dem Markt.

Uwe Diner

Bewertung der Immobilie – das sagt der Experte

Es ist unbedingt erforderlich den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Man muss wissen, um welchen Wert es beim Verhandeln über die zukünftige Vorgehensweise mit der gemeinsamen Immobilie geht.

Dies legt den Grundstein für eine gerechte Aufteilung der Vermögenswerte und sorgt für Klarheit beim Haus-Wert. Eine Immobilienbewertung, durchgeführt von einem fachkundigen Immobilienmakler, listet aus objektiver Perspektive alle Wertfaktoren eines Hauses auf. In der Regel reicht hierfür ein Kurzgutachten aus. Ein umfangreiches und ausführlicheres Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf auch beauftragt werden.


Uwe Diner ist Leiter Privatimmobilien bei der Rohrer Immobilien GmbH
(Kontakt: 089 – 543 04-154 | [email protected])

Joshua meinte damals noch, es sei für ihn völlig okay, mich darin wohnen zu lassen – nicht ohne noch eine Spitze hinterher zusetzen, von wegen, so schön sei unsere gemeinsame Zeit gerade zum Ende ja nun nicht mehr gewesen, dass er sich nun noch täglich erinnern lassen wollte. Es war also alles ganz friedlich geklärt: Ich würde ihn auszahlen und Joshuas 50 Prozent aus dem Grundbuch und dem Darlehensvertrag übernehmen. Meine Eltern hatten mir für das Darlehen einen Teil ihres Erbes vorgestreckt und so fand ich die Aussicht, zukünftig Joshuas Anteil mitzutilgen, nicht allzu belastend.

Dann kam plötzlich die Verwandlung. Joshua nahm mir die Trennung übel, dabei hatten wir uns eigentlich einvernehmlich getrennt. Ständig kommentierte er hämisch, was ich machte und dann fing er an, mir zu misstrauen. Ich solle es ruhig zugeben, ich hätte doch einen anderen, meinte er, anders hätte ich doch nicht den Mut gehabt mich zu trennen.

Unsere Absprachen zur Trennung zählten auf einmal nicht mehr

An alles, was wir zuvor besprochen hatten, schien sich mein Ex-Freund plötzlich nicht mehr zu erinnern und von einer Auszahlung schien keine Rede mehr.

„Dann kannst du meine Arbeitsleistung für Streichen, Verputzen und die Küche gleich mit auszahlen“, sagte er und stellte völlig irre Rechnungen auf, in denen er für 100 Euro Stundenlohn seine Arbeit berechnete. Ich war mit den Nerven am Ende. Abends, wenn er von der Arbeit nach Hause kam, tat er nun alles, um mich zu ärgern, brachte Freunde mit und drehte die Musik laut, wenn er wusste, dass ich schlafen wollte, oder er ignorierte mich völlig.

Ein paar Wochen später bekam ich einen Brief seiner Eltern, die darin einen Nachweis über die Einzahlung forderten. Wäre das alles nicht so belastend gewesen, wäre es eigentlich der letzte Kindergarten, sich nach acht Jahren so zu streiten. Ich warf den Brief einfach weg und ignorierte ihn. Abends wartete ich auf Joshua, der wieder einmal extra spät und lärmend nach Hause kam.

Uwe Diner

Wer zahlt den Kredit weiter? – Das sagt der Experte

Meist laufen die bestehenden Kredit- und Finanzierungsverträge mit einer Bank noch viele Jahre. Ein Kreditvertrag bleibt ungeachtet der ehelichen Situation weiter bestehen. Den Darlehensvertrag unterschreiben in der Regel beide Ehepartner und beide haften für die Tilgung des Kredits. In puncto Haftung ist auch nicht relevant, wer im Grundbuch eingetragen ist. Die Unterschriften auf dem Kreditvertrag alleine zählen.

Einigen sich die Ehepartner darauf, dass einer die Immobilie weiter bewohnt und der andere auszieht (Überlassung zur Alleinnutzung), so wird von der Bank der in der Immobilie verbleibende Ehepartner für die Tilgung des Kredits herangezogen. Prüfen Sie für den Fall einer Scheidung auf jeden Fall vorher, was da auf Sie zukommen kann.


Rohrer Immobilien ist ein seit über 100 Jahren bestehendes, inhabergeführtes Münchner Immobilienunternehmen. Kontakt: Uwe Diner, Leiter Privatimmobilien
(Tel. 089 – 543 04-154 | [email protected])

„Joshua, wir müssen kurz reden“, sagte ich. Es war das erste Mal seit Wochen, die wir überhaupt miteinander redeten; zuletzt hatten wir uns nur noch ignoriert.

„Ich kann so nicht mehr“, sagte ich, „und wenn du dich partout nicht mehr auszahlen lassen willst und es dein Wunsch ist, die Wohnung zu behalten, dann können wir es von mir aus auch umgekehrt machen: Du zahlst mich aus und behältst die Wohnung.“

„Ich will die Scheißwohnung doch gar nicht“, fing Joshua an zu pöbeln.

„Dann geh endlich“, sagte ich, „Dann will ich, dass du dir eine Wohnung suchst, und mich in Ruhe lässt. Ich kann so nicht mehr. Das ist alles komplett toxisch: die gesamte Wohnsituation, wie wir miteinander umgehen und was aus uns geworden ist.“ Ich war in dem Moment unglaublich sauer und hilflos.

Joshua schaute mich müde an und in dem Moment kam er mir doch wieder ein bisschen bekannt vor. „Ich suche mir eine Wohnung“, sagte er nach einer langen Pause und nickte.

Heute ist es fast ein Jahr her, dass meine Wohnung nun nur noch mir gehört. Es war ein Kampf, diese Wohnung zu behalten. Ob sie das wert ist? Wenn ich an die ganze Arbeit denke, die ich die Wohnung gesteckt habe, das Streichen der Küche – sie ist fliederfarben und macht schon beim Betreten augenblicklich gute Laune – die Türen, die wir abgeschliffen und all die Löcher, die wir gestopft haben – in dieser Wohnung stecken so viel Zeit und emotionale Erinnerungen. Meine Geburtstagsfeier, als ich 30 geworden bin, die gleichzeitig auch so etwas wie die Einweihungsparty war, all die Abende, an denen wir in der Küche saßen und gekocht haben… All das ist jetzt immer noch da, und dennoch weg. Alles fühlt sich hier seit der Trennung anders an. Hinzukommt, dass die Wohnung einiges mehr kostet, als ich gedacht hätte.

Jeden Monat zahle ich rund 450 Euro Hausgeld, dazu kommen Grundsteuer und, so charmant eine Altbauwohnung auch sein mag, ist hier immer wieder auch mal etwas kaputt. Erst neulich musste ich die Heizung reparieren lassen und auch wenn meine Eltern mich unterstützen, mag ich sie wegen so etwas nicht ständig anpumpen. Ich bin ja immerhin erwachsen.

Vielleicht lasse ich mir doch mal ein Angebot für den Verkauf machen. Denn auch wenn unsere ehemalige gemeinsame Wohnung nun nur mir gehört – irgendwie fühlt es sich nicht so an…

*Alle Namen von der Redaktion geändert.

Uwe Diner

Verkauf der Immobilie als klarer Schlussstrich

Bevor man eine Entscheidung fällt, ob einer der beiden Partner in der Wohnung bleibt oder man einen Verkauf der Immobilie vornimmst, sollte jeder sich der finanziellen Belastungen klar im Bilde sein. Kann die eine Partei die andere überhaupt auszahlen (Haus-Wert, Zugewinnausgleich)? Kann ein Partner allein die Kreditraten überhaupt stemmen? Was kostet die frühzeitige Auflösung des Kreditvertrags im Rahmen der Vorfälligkeitsentschädigung?

Am besten man informiert sich vor einer Scheidung genau, was an finanziellen Mitteln aufgewendet werden muss und trifft dann eine Entscheidung, die für beide Partner auch langfristig tragfähig ist.


Uwe Diner ist Leiter Privatimmobilien bei der Rohrer Immobilien GmbH
(Kontakt: 089 – 543 04-154 | [email protected])

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit Rohrer Immobilien. Vielen Dank für die Zusammenarbeit.



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