Was ändert sich durch eine Verlobung?

Verlobung: Rechtlich bedeutsam

Auch wenn eine Verlobung erst einmal zu nichts verpflichtet, kann sie dennoch juristische Folgen wie Schadenersatzansprüche oder auch Sonderrechte vor Gericht nach sich ziehen. Welche rechtlichen Details das konkret sind, führen wir im Folgenden auf:

  • Sonderrecht vor Gericht

    Da Verlobte laut Gesetz den Status von Angehörigen haben, steht ihnen vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht in Zivil- wie auch Strafprozessen zu. Diesem Recht steht allerdings auch eine Pflicht gegenüber, die sogenannte Garantenpflicht: Wissen Verlobte von einer zukünftigen Straftat des Liebsten, müssen sie diese verhindern. Ansonsten machen sie sich selbst straffällig.

  • Verlobung – Rechte im Krankheitsfall

    Liegt der Verlobte schwer verletzt auf der Intensivstation, ergibt sich allerdings interessanterweise nicht automatisch ein Besuchsrecht für den Partner. Dieses hat man nur mit einer Vorsorgevollmacht. In dieser können Verlobte nicht nur das Auskunfts- und Besuchsrecht klären, sondern ob sie für einander Entscheidungen treffen dürfen, wenn der andere dazu nicht mehr selber in der Lage ist.

  • Erbschaft und Steuern

    Auch bei den Themen Erbschaft oder Steuern ist es mit dem Angehörigenstatus plötzlich nicht mehr so weit her. Sollte ein Partner vor der Hochzeit sterben, gilt der Verlobte steuerrechtlich nicht als Angehöriger und muss demnach höhere Erbschaftssteuern aufbringen. Vorausgesetzt, die Verlobten haben einen sogenannten Erbvertrag aufgesetzt. Dieser hat übrigens auch im Falle einer Auflösung der Verlobung weiterhin Bestand. Ein gemeinschaftliches Testament darf allerdings erst mit der Hochzeit beim Notar aufgesetzt werden. Aber wer denkt bei einer Verlobung gleich ans Ableben?

  • Haftung nur bei gemeinsamen Verträgen

    In Fragen der Haftung und gemeinsamen Finanzierung ergeben sich für Verlobte die gleichen Rechte und Pflichten wie für Eheleute. Sie müssen nicht für ihren jeweiligen Partner haften, es sei denn, sie haben Verträge zusammen unterschrieben oder sind gemeinsame Schuldner oder Kontoinhaber.


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