Unverschuldet in der Schuldenfalle durch den Ex

Niemand lädt Schuld auf sich, wenn man unverschuldet in Not geraten ist, vielleicht sogar naiv, zu gutgläubig war und blind vertraut hat – weil er auf eine gemeinsame Zukunft gebaut hat. Was man aber gerne übernehmen darf, ist Verantwortung für sich und das eigene Leben. Jedes nun aufkommende Gefühl ist berechtigt: Sie dürfen traurig sein. Sie dürfen auch wütend sein. Wichtig erscheint mir jedoch, jeden dazu zu ermuntern nicht aufzugeben, stehen zu bleiben oder in der Situation zu verharren. Das Leben geht weiter.

Und hier will ich Ihnen einige Schritte ans Herz legen, die Sie ruhigen Gewissens gehen können:

  • Eröffnen Sie ein P-Konto. Jedem Menschen steht ein Grundfreibetrag von 1133 Euro im Monat zum Leben zu. Dieser Betrag ist geschützt und kann nicht gepfändet werden
  • Suchen Sie eine Schuldnerberatungsstelle auf, sobald die ersten Mahnungen kommen, wenn Sie diese nicht bezahlen können
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Geringverdiener erhalten mit entsprechendem Nachweis beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein, mit dem sie einen Anwalt aufsuchen können, der gegen eine Schutzgebühr von maximal 15 Euro berät. Manche Anwälte verzichten sogar auf diesen Betrag
  • Verkriechen Sie sich nicht und versuchen Sie ihr Leben so weiter zu leben wie vorher. Schulden zu haben ist keine Schande
  • Verschweigen Sie Ihre Schulden nicht aus Scham oder Angst und reden Sie mit Freunden und Bekannten darüber. Reden löst zwar nicht immer sofort Probleme, aber es befreit sich seinen Frust von der Seele zu reden. Fast immer wird Ihr Umfeld Verständnis für Ihre Lage zeigen und vielleicht sogar helfen können

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